35 Musikverlage verklagen Anthropic: Sony und Warner werfen dem Claude-Hersteller Piraterie im großen Stil vor

Sony Music Publishing und Warner Chappell klagen in Kalifornien. Es geht um zehntausende Kompositionen und bis zu 150.000 Dollar je Werk.

Leerer holzvertäfelter Gerichtssaal mit Sitzreihen und Richterbank

Am Abend des 28. August 2026 haben 35 Musikverlage beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien Klage gegen Anthropic eingereicht. Angeführt wird die Gruppe von Sony Music Publishing und Warner Chappell Music. Beklagt sind neben dem Unternehmen auch zwei Personen: Firmenchef Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann.

Der Vorwurf lautet, Anthropic habe zehntausende urheberrechtlich geschützte Kompositionen ohne Lizenz beschafft und für das Training der Claude-Modelle verwendet. Die Klageschrift bezeichnet das als einen der größten und offenkundigsten andauernden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte.

Was den Beklagten konkret vorgeworfen wird

Die Klageschrift benennt drei Beschaffungswege. Erstens Downloads über das BitTorrent-Protokoll aus Schattenbibliotheken: Mann soll im Juni 2021 mindestens fünf Millionen Bücher von Library Genesis heruntergeladen haben, Mitarbeiter im Juli 2022 mindestens zwei Millionen weitere von einem Nachfolgeangebot namens Pirate Library Mirror. Zweitens das Auslesen von Songtexten aus lizenzierten Diensten wie MusixMatch und LyricFind. Drittens die Nutzung von Datensammlungen wie The Pile, Books3 und Common Crawl, die geschützte Inhalte enthalten.

Rechtlich stützen sich die Verlage auf zwei Stränge. Der erste ist die direkte Urheberrechtsverletzung durch Beschaffung, Training und die Ausgaben der Modelle. Der zweite betrifft die sogenannte Copyright Management Information, also die Rechteangaben, die einem Werk anhängen. Deren Entfernung oder Veränderung ist nach US-Recht ein eigener Verstoß mit eigener Schadensersatzfolge.

Genannt werden in der Klageschrift unter anderem Kompositionen von Taylor Swift sowie Titel wie „Ain't No Mountain High Enough" und „Eye of the Tiger".

Gefordert werden bis zu 150.000 US-Dollar je vorsätzlich verletztem Werk und bis zu 25.000 US-Dollar für jede behauptete Entfernung von Rechteangaben. Bei zehntausenden betroffenen Werken ergibt das rechnerisch einen Milliardenbetrag.

Alphabetisch sortierte Schallplatten in den Regalen eines Plattenladens

Anthropic hat der Darstellung widersprochen. Ein Sprecher erklärte, man teile die Auffassung der Verlage nicht und werde sich vor Gericht nachdrücklich verteidigen.

Warum die Klage jetzt kommt

Der Zeitpunkt hat mit einem anderen Verfahren zu tun. In der Sammelklage von Autoren gegen Anthropic hatte Richter William Alsup 2025 eine Zweiteilung vorgenommen: Das Training der Modelle mit geschützten Büchern bewertete er als Fair Use, den Aufbau einer zentralen Bibliothek aus über sieben Millionen raubkopierten Büchern dagegen nicht. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar, den Richterin Araceli Martinez-Olguin am 21. Juli 2026 endgültig genehmigte.

Damit liegt die Trennlinie offen: Nicht das Training selbst ist der angreifbare Punkt, sondern die Herkunft der Daten. Genau darauf zielt die neue Klage. Sie stützt sich in weiten Teilen auf Belege zum Torrent-Verhalten, die im Autorenverfahren zutage getreten sind.

Anthropic sieht sich damit nicht zum ersten Mal Ansprüchen aus der Musikbranche gegenüber. Universal Music Publishing, Concord und ABKCO klagten bereits im Oktober 2023 wegen rund 500 Songtexten und weiteten das Verfahren 2026 auf über 20.000 Werke aus. BMG und Round Hill Music haben eigene Verfahren angestrengt. Neu ist, dass nun die Verlagsarme aller drei großen Musikkonzerne gegen denselben Beklagten vorgehen.

Die Klageschrift verweist außerdem auf die finanzielle Lage des Unternehmens und zitiert eine Forbes-Schätzung vom August 2026, die Anthropic vor einem für Oktober erwarteten Börsengang mit zwei Billionen US-Dollar bewertet.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

  • Trennen Sie Trainingsfrage und Herkunftsfrage. Die bisherige US-Rechtsprechung erlaubt Training eher als Beschaffung. Bei eigenen Modellen oder Feinabstimmungen ist deshalb die Frage entscheidend, woher ein Datensatz stammt, nicht nur, was damit geschieht.
  • Dokumentieren Sie die Quellen Ihrer Trainingsdaten. Ein Nachweis, aus welcher Quelle welcher Datenbestand kam und unter welcher Lizenz, ist der Beleg, der in solchen Verfahren zählt. Er lässt sich nachträglich kaum herstellen.
  • Prüfen Sie öffentlich verfügbare Sammlungen kritisch. The Pile, Books3 und Common Crawl gelten als frei zugänglich, enthalten aber geschützte Werke. Verfügbarkeit ist keine Lizenz.
  • Beachten Sie Rechteangaben in verarbeiteten Dateien. Das Entfernen von Urheberrechtsvermerken ist ein eigener Klagegrund. Verarbeitungsschritte, die Metadaten strippen, sollten daraufhin geprüft werden.
  • Behalten Sie die Anbieterhaftung im Blick. Wer fremde Modelle einsetzt, ist von diesen Verfahren nicht direkt betroffen, sollte aber wissen, welche Freistellungen der Anbieter in seinen Bedingungen zusagt.

Einordnung für die Praxis

Für Nutzer von Claude ändert sich vorerst nichts: Die Klage richtet sich gegen die Beschaffung von Trainingsdaten in der Vergangenheit, nicht gegen den laufenden Betrieb der Modelle. Ein Verfahren dieser Größe zieht sich zudem über Jahre, und der Vergleich im Autorenverfahren zeigt, dass es am Ende eher um Summen als um Abschaltungen geht.

Bemerkenswert ist die Verschiebung der Angriffsfläche. Solange die Debatte um Fair Use kreiste, ging es um eine offene Rechtsfrage. Seit Alsups Entscheidung geht es um Tatsachen: Wer hat wann was heruntergeladen. Das ist beweisbar, und es macht Verfahren berechenbarer für die Klägerseite. Für Unternehmen, die eigene Modelle trainieren oder anpassen, verlagert sich der Aufwand entsprechend von der juristischen Bewertung hin zur sauberen Herkunftsdokumentation.

Wenn Sie prüfen möchten, wie die Datenherkunft in Ihren eigenen KI-Vorhaben dokumentiert ist, sehen wir uns das gern gemeinsam an.

Richard von Rüden
Über den Autor Richard von Rüden Senior Entwickler & AI Engineer

Seit über 15 Jahren entwickle ich Websites und Apps und beschäftige mich intensiv mit KI-Automatisierung sowie Datenschutz. In meinen Artikeln teile ich aktuelle News, fundiertes Fachwissen und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

Kostenlose Beratung
← Zurück zu den News