Alle wollen .agent: Was die neuen Domain-Endungen der ICANN für Ihre Marke bedeuten

ICANN hat 1.615 Bewerbungen für neue Top-Level-Domains veröffentlicht. Um .agent streiten 13 Bewerber, darunter OpenAI, Google und Meta. Ab 17. November läuft die Einspruchsfrist, Markeninhaber sollten die Liste jetzt prüfen.

Wegweiser mit vielen bunten, unbeschrifteten Pfeilschildern vor blauem Himmel

Die ICANN, die weltweit für die Vergabe von Domain-Endungen zuständige Organisation, hat am 7. Oktober 2026 offengelegt, wer sich um neue Top-Level-Domains bewirbt. Es sind 1.615 Bewerbungen, eingereicht zwischen dem 30. April und dem 12. August 2026. Es ist die erste Bewerbungsrunde seit 2012, aus der Endungen wie .shop, .app oder .berlin hervorgegangen sind.

Die Liste ist mehr als eine Kuriosität für Domain-Fans. Wer eine Marke führt, kann ab dem 17. November 2026 Einspruch gegen Bewerbungen erheben, die seine Rechte verletzen. Die Frist endet am 16. März 2027. Und an der Liste lässt sich ablesen, wohin die großen KI-Anbieter wollen: Fast alle wollen .agent.

Dreizehn Bewerber für eine Endung

Laut der von der ICANN veröffentlichten Übersicht der sogenannten Contention Sets, also der Gruppen konkurrierender Bewerbungen, haben sich 13 Unternehmen um .agent beworben. Darunter sind OpenAI, Meta und die Google-Tochter Charleston Road Registry, außerdem etablierte Domain-Anbieter wie Radix, XYZ.COM und Intercap. Heise fasst es so zusammen: Fast alles, was im KI-Bereich Rang und Namen habe, wolle den String .agent eintragen lassen.

Auch verwandte Endungen sind begehrt. Um .agi bewerben sich sieben Unternehmen, auch hier ist OpenAI dabei. Für .agentic und .agnt gibt es je zwei Bewerber, für .human sechs. Der Hintergrund ist naheliegend: Wer die Endung betreibt, unter der künftig KI-Agenten von Unternehmen erreichbar sind, besetzt eine strategische Stelle. Wie Agenten eine überprüfbare Identität bekommen, beschäftigt die Branche ohnehin, etwa bei Cloudflares Ansatz mit Identität und Zahlungsmittel für Agenten.

Einigen können sich die Bewerber diesmal nicht untereinander. In der Runde 2012 wurden viele Streitfälle in privaten Auktionen gelöst, bei denen die Verlierer Geld kassierten. Die ICANN schreibt dazu in ihrer Ausschreibung für den Auktionsdienstleister: Anders als 2012 sei die private Auflösung von Contention Sets in der Runde 2026 verboten. Bleibt es bei mehreren Bewerbern, entscheidet am Ende eine Auktion der ICANN.

Rückseiten mehrerer leerer Wegweiser an einem Pfosten vor blauem Himmel

Auch 84 Bewerbungen aus Deutschland

Insgesamt kommen 864 Bewerbungen aus Nordamerika und 506 aus Europa. Aus Deutschland stammen nach Angaben von heise 84, darunter neue Städteendungen wie .muenchen, .bremen und .ulm sowie Markennamen wie .adidas, .liebherr und .biontech. 333 Bewerbungen insgesamt sind Marken-Endungen, die ein Unternehmen nur für sich selbst nutzt. Dazu kommen 16 Bewerbungen für Gemeinschaften und 15 für geografische Namen.

Billig ist das nicht. Allein die Bewerbungsgebühr liegt laut heise bei 227.000 US-Dollar, dazu kommen Technik, Betrieb und Beratung. Für den Mittelstand ist eine eigene Endung deshalb selten ein Thema. Relevant ist die Runde trotzdem, weil auf den neuen Endungen später Adressen vergeben werden, die Ihrer Marke gefährlich nahekommen können.

ICANN-Chef Kurtis Lindqvist ordnet den Tag so ein:

Der Reveal Day markiert einen wichtigen Meilenstein für die nächste Erweiterung des Domain Name Systems. Diese Bewerbungen zeigen, wie Organisationen auf der ganzen Welt neue Wege finden, vertrauenswürdige Online-Identitäten aufzubauen. (Kurtis Lindqvist, ICANN, übersetzt)

Einspruch, Kommentar, Sunrise: die Werkzeuge für Markeninhaber

Bis zum 21. Oktober dürfen Bewerber noch auf eine Ersatz-Endung ausweichen, am 17. November legt die ICANN die endgültige Liste fest. Ab dann bis zum 16. März 2027 können Öffentlichkeit, Regierungen und Rechteinhaber Stellung nehmen: über Kommentare im Application Comment Forum, über Frühwarnungen der Regierungsvertreter im GAC oder über förmliche Einsprüche.

Das Bewerberhandbuch der Runde 2026 kennt vier Einspruchsgründe:

  • Legal Rights Objection: Die Endung kommt einem Zeichen zu nahe, an dem der Einsprechende Rechte hat, etwa einer eingetragenen Marke. Zuständig ist die WIPO.
  • String Confusion Objection: Die Endung ist einer anderen beantragten oder bestehenden Endung optisch, klanglich oder inhaltlich zum Verwechseln ähnlich. Auch hier entscheidet die WIPO.
  • Limited Public Interest Objection: Die Endung verstößt gegen allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zu Moral und öffentlicher Ordnung. Zuständig ist die Internationale Handelskammer ICC.
  • Community Objection: Ein erheblicher Teil der Gemeinschaft, auf die eine Endung zielt, lehnt sie begründet ab. Auch das verhandelt die ICC.

Ein Einspruch kostet Gebühren beim jeweiligen Schiedsanbieter und lohnt sich nur bei einem echten Konflikt. Für die meisten Unternehmen wird ohnehin die zweite Ebene wichtiger: die Adressen links vom Punkt, also etwa ihremarke.agent. Hier greift das Trademark Clearinghouse, eine zentrale Datenbank für Marken. Nach dem Entwurf der Anforderungen vom Februar 2026 muss jede neue Endung eine Sunrise-Phase von mindestens 30 Tagen anbieten, in der eingetragene Markeninhaber zuerst zugreifen dürfen. In den ersten 90 Tagen der allgemeinen Registrierung werden Markeninhaber zudem benachrichtigt, wenn jemand ihre Marke als Adresse anmeldet. Das Dokument ist noch ein Entwurf, Details können sich ändern.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

  • Durchsuchen Sie die veröffentlichte Liste nach Ihrem Firmen- und Markennamen und nach naheliegenden Abwandlungen. Die ICANN stellt sie als Statistik-Portal und als CSV-Datei bereit.
  • Tragen Sie die Frist vom 17. November 2026 bis 16. März 2027 in den Kalender ein, wenn Sie einen Konflikt sehen. Ob ein Einspruch Aussicht hat, klären Sie mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Markenrecht.
  • Prüfen Sie, ob Ihre wichtigsten Marken im Trademark Clearinghouse eingetragen sind. Nur dann profitieren Sie von Sunrise-Phasen und Benachrichtigungen, wenn die neuen Endungen in den kommenden Jahren starten.
  • Keine Panik-Registrierungen: Die neuen Endungen gehen frühestens nach Prüfung, Auktionen und Vertragsschluss an den Start. Sie müssen nicht jede künftige Endung mit Ihrer Marke belegen, sondern gezielt dort, wo Verwechslung oder Missbrauch droht.
  • Denken Sie an Phishing. Adressen wie ihremarke.agent oder support-ihremarke.agent wirken für Kunden plausibel, gerade wenn Sie selbst KI-Agenten im Kundenkontakt einsetzen. Legen Sie fest, unter welchen Adressen Ihr Unternehmen erreichbar ist, und kommunizieren Sie das. Das BSI warnte zuletzt vor Phishing-Wellen, neue Endungen machen Täuschungen eher leichter.

Fazit

Die neue ICANN-Runde zeigt, dass die KI-Branche das Netz der Agenten auch über Adressen besetzen will. Für die meisten Unternehmen geht es nicht um eine eigene Endung, sondern um saubere Hausaufgaben: Liste prüfen, Fristen kennen, Marken schützen und klar regeln, unter welcher Adresse Kunden Sie und Ihre digitalen Assistenten finden. Wenn Sie Ihre Domain-Strategie ordnen oder Ihren Webauftritt auf KI-Agenten vorbereiten möchten, sprechen Sie mich gern an.

Richard von Rüden
Über den Autor Richard von Rüden Senior Entwickler & AI Engineer

Seit über 15 Jahren entwickle ich Websites und Apps und beschäftige mich intensiv mit KI-Automatisierung sowie Datenschutz. In meinen Artikeln teile ich aktuelle News, fundiertes Fachwissen und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

Kostenlose Beratung
← Zurück zu den News