Ein Drittel der neuen Webseiten zeigt KI-Spuren: Was die Pew-Studie gemessen hat
Pew hat rund 500.000 Webseiten analysiert. Bei Seiten, die nach dem ChatGPT-Start erschienen, zeigt über ein Drittel Spuren maschineller Autorschaft.
Das Pew Research Center hat am 20. August 2026 eine Auswertung veröffentlicht, die eine oft gestellte Frage mit Zahlen unterlegt: Wie viel von dem, was im Netz steht, ist inzwischen mit KI geschrieben? Die Antwort fällt je nach Blickwinkel unterschiedlich aus. Über alle untersuchten Seiten hinweg sind es rund zehn Prozent. Betrachtet man nur Seiten, die nach dem Start von ChatGPT im November 2022 erschienen sind, ist es mehr als ein Drittel.
Für Unternehmen, die eine Website pflegen, ist das weniger eine Schlagzeile als eine Standortbestimmung. Sie sagt etwas darüber aus, in welchem Umfeld die eigenen Texte künftig gefunden und gelesen werden.
Was Pew untersucht hat
Grundlage ist das Web-Archiv Common Crawl. Das Forschungsteam um Samuel Bestvater und Aaron Smith zog daraus knapp 500.000 englischsprachige Webseiten aus dem Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2026. Aus dem Juli 2026 stammt eine Zufallsstichprobe von 10.000 Seiten, an der sich der aktuelle Anteil ablesen lässt.
Klassifiziert wurde mit Open Pangram, einem Erkennungsmodell des Anbieters Pangram. Es bewertet sprachliche Merkmale: Wortwahl, Satzbau, wiederkehrende Formulierungsmuster. Das Ergebnis ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage über den Text, keine Auskunft darüber, wer ihn verfasst hat oder mit welchem Werkzeug.
Die Unterschiede zwischen den Top-Level-Domains sind deutlich. In der .com-Zone zeigen rund zehn Prozent der Seiten Spuren maschineller Autorschaft, bei .org sind es 4,6 Prozent, bei .edu und .gov jeweils etwa ein Prozent. Kommerzielle Websites liegen damit rund zehnmal höher als Hochschul- und Behördenseiten.
Woran das Modell KI-Texte erkennt
Interessanter als der Gesamtanteil sind die Merkmale, die Pew über die Jahre nachgezeichnet hat. Gemessen pro 10.000 Wörter, im Vergleich Januar 2023 zu Januar 2026:
- Gedankenstriche stiegen von 5,79 auf 11,19
- Oxford-Kommas von 34,04 auf 55,51
- typisches KI-Vokabular von 11,94 auf 26,02
- die Konstruktion „nicht X, sondern Y“ von 0,87 auf 2,36

Alle vier Merkmale haben sich in drei Jahren mindestens verdoppelt. Sie sind für sich genommen unauffällig, jeder erfahrene Autor benutzt sie. Auffällig wird ihre Häufung: Texte aus Sprachmodellen greifen dieselben Stilmittel überdurchschnittlich oft auf, weil sie aus statistisch häufigen Formulierungen bestehen.
Pew weist ausdrücklich auf die Grenzen des Verfahrens hin.
Modelle zur KI-Erkennung sind nicht fehlerfrei. Sie ordnen einzelne Dokumente gelegentlich falsch zu.
Bei einzelnen Seiten ist das Ergebnis also mit Vorsicht zu lesen. Über große Textmengen hinweg halten die Forschenden die Muster für belastbar. Zur Einordnung nennt Pew einen früheren eigenen Befund vom Juni 2026: Etwa die Hälfte der erwachsenen US-Bevölkerung nutzt Chatbots, 24 Prozent täglich.
Der rechtliche Rahmen ist enger, als oft angenommen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Für Texte ist die Regel spezifischer, als sie in Zusammenfassungen häufig wiedergegeben wird. Offenlegungspflichtig sind Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Und selbst dort entfällt die Pflicht, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Für die meisten Unternehmenstexte, also Leistungsbeschreibungen, Produktseiten oder Referenzen, greift die Pflicht damit in der Regel nicht. Wer einen Blog mit gesellschaftlichen oder politischen Themen betreibt, sollte die Frage dagegen prüfen. Der praktische Weg ist in beiden Fällen derselbe: ein benannter Verantwortlicher und ein dokumentierter Redaktionsschritt.
Was das für Ihr Unternehmen heißt
- Textmenge ist kein Unterscheidungsmerkmal mehr. Wenn ein Drittel der neuen Seiten maschinelle Spuren trägt, hebt zusätzlicher Umfang eine Website nicht mehr heraus. Was sich weiterhin unterscheidet, sind eigene Zahlen, benannte Projekte und Aussagen, die ein Modell ohne Ihre Daten nicht formulieren kann.
- Der Redaktionsschritt hat jetzt zwei Funktionen. Er verbessert den Text und erfüllt gleichzeitig die Ausnahme in Artikel 50. Halten Sie fest, wer gegenliest und wer verantwortlich zeichnet. Das ist in einem Impressum oder einer Autorenzeile schnell erledigt.
- Erkennungswerkzeuge taugen nicht als Beweismittel. Pew nennt die Fehlerquote bei Einzeldokumenten selbst. Wer Dienstleister anhand eines KI-Detektors beurteilt, misst Stil, nicht Herkunft. Prüfen Sie stattdessen inhaltliche Substanz und Belege.
- Stilmerkmale lassen sich gezielt vermeiden. Wenn in Ihren Texten auffällig oft Gedankenstriche, Dreierlisten und die Konstruktion „nicht X, sondern Y“ auftauchen, liegt das selten an der Sache. Eine Stilvorgabe für die Redaktion kostet wenig und wirkt sofort.
- Suchmaschinen bewerten Qualität, nicht Herstellungsweise. Google hat mehrfach klargestellt, dass automatisiert erzeugte Inhalte nicht per se abgewertet werden. Entscheidend bleibt, ob eine Seite eine Frage tatsächlich beantwortet.
Einordnung für die Praxis
Die Studie beschreibt einen Zustand, keinen Trendbruch. Der Anteil maschinell mitgeschriebener Seiten wächst seit drei Jahren stetig, und es spricht wenig dafür, dass er wieder sinkt. Was sich verändert, ist der Wert einzelner Bausteine: Eine Website unterscheidet sich immer weniger über die Anzahl ihrer Seiten und immer mehr über das, was nur ihr Betreiber wissen kann.
Wenn Sie Ihre Inhalte mit KI-Unterstützung erstellen und dabei sowohl die redaktionelle Verantwortung als auch die Unterscheidbarkeit sauber geregelt haben möchten, sehen wir uns Ihren Redaktionsprozess gern gemeinsam an.