Seattle Times und Newsday verklagen OpenAI und Microsoft

Zwei weitere US-Verlage klagen in New York gegen OpenAI und Microsoft. Am selben Tag streiten die Parteien im Hauptverfahren über 10,8 Millionen Artikel.

Stapel gefalteter Tageszeitungen auf einem Holztisch

Die Seattle Times Company und Newsday haben am 4. September 2026 Klage gegen OpenAI und Microsoft eingereicht. Zuständig ist das US-Bezirksgericht für den Southern District of New York, an dem bereits das gebündelte Verfahren mehrerer anderer Medienhäuser läuft. Die beiden Verlage werfen den Unternehmen vor, ihre Artikel ohne Erlaubnis kopiert und zum Training und Betrieb von KI-Produkten genutzt zu haben, darunter Beiträge, die nur zahlenden Abonnenten zugänglich waren.

Was die Kläger verlangen

Die Klage zielt nicht nur auf Schadensersatz. Die Verlage verlangen zusätzlich die Vernichtung aller Kopien ihrer Werke sowie der Trainingsdatensätze und der Modelle, die dieses Material enthalten. Neben dem Urheberrecht stützen sie sich auf das Markenrecht: Inhalte sollen den Verlagen in KI-Ausgaben falsch zugeordnet worden sein.

Als wirtschaftlichen Schaden führt die Klage den Rückgang der Zugriffe über Suchmaschinen an.

Der Suchmaschinen-Verweisverkehr zu mittelgroßen Verlagen ging im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahr um 47 Prozent zurück.

Am selben Tag: Streit um 10,8 Millionen Artikel

Ebenfalls am 4. September haben OpenAI, Microsoft und eine Gruppe von fünf Nachrichtenorganisationen im gebündelten Verfahren 25-md-3143 vor Richter Sidney H. Stein jeweils beantragt, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden. Auf Klägerseite stehen dort die New York Times Company, acht Publikationen der Daily-News-Gruppe, Ziff Davis, das Center for Investigative Reporting und The Intercept.

Beide Seiten legen dieselben Beweismittel gegensätzlich aus. OpenAI kommt auf 24 Fälle wörtlicher Wiedergabe in 20 Millionen ausgewerteten Chatprotokollen, also rund 0,00012 Prozent. Die Verlage zählen 10,8 Millionen Artikel in den Trainingsdaten. Allein die New York Times macht 6,03 Millionen Artikel aus den Jahren 1928 bis 2024 geltend, von denen rund zwei Drittel aus der Zeit vor dem heutigen Urheberrechtsrahmen stammen.

Die Argumente beider Seiten

OpenAI und Microsoft argumentieren, die Modelle gäben Trainingsmaterial praktisch nie wieder, die Erlöse der Verlage seien seit dem Start von ChatGPT gewachsen, und frühe Kopien über die Browse-Funktion seien konkludent lizenziert gewesen, weil die Verlage den Crawler erst spät blockiert hätten.

Die Verlage halten dagegen, ihre Artikel seien an fünf Stellen der Verarbeitungskette kopiert worden, und die Browse-Funktion trete direkt in Konkurrenz um die Aufmerksamkeit der Leser. Zur Untermauerung nennen sie das Verhältnis von Crawl-Zugriffen zu zurückgeleiteten Besuchern: Mitte 2025 habe es bei Google 18 zu 1 betragen, bei OpenAI 1.500 zu 1.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

  • Wer eigene Inhalte veröffentlicht, sollte dokumentieren, ab wann Crawler per robots.txt oder Sperren ausgeschlossen wurden. Das Argument der konkludenten Lizenz stellt genau auf diesen Zeitpunkt ab.
  • Wer KI-Werkzeuge produktiv einsetzt, sollte prüfen, ob der Anbieter eine Freistellung bei Urheberrechtsansprüchen zusagt und wie weit sie reicht.
  • Die Forderung nach Vernichtung von Datensätzen und Modellen zeigt, dass ein Verfahren auch die Verfügbarkeit eines Modells berühren kann. Eine Abhängigkeit von genau einem Anbieter sollte bekannt und bezifferbar sein.
  • Wer Reichweite über Suchmaschinen einplant, sollte die genannten Rückgänge in der eigenen Zahlenbasis nachvollziehen, statt sie fortzuschreiben.
Richard von Rüden
Über den Autor Richard von Rüden Senior Entwickler & AI Engineer

Seit über 15 Jahren entwickle ich Websites und Apps und beschäftige mich intensiv mit KI-Automatisierung sowie Datenschutz. In meinen Artikeln teile ich aktuelle News, fundiertes Fachwissen und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

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