Trump kündigt eine AI Force an und will einen KI-Beauftragten ernennen

Trump plant eine AI Force nach Vorbild der Space Force und einen KI-Zar. Neue Auflagen lehnt er ab, greifen sollen bestehende Gesetze.

US-Flagge vor dem Kapitol in Washington

US-Präsident Donald Trump hat am 19. September in einem Beitrag auf Truth Social angekündigt, eine sogenannte AI Force aufzustellen und einen Beauftragten für künstliche Intelligenz zu ernennen. Vorbild ist nach seinen Worten die Space Force, die in seiner ersten Amtszeit als eigene Teilstreitkraft entstanden ist. Einen Namen für den Posten nannte er nicht, die Entscheidung solle in naher Zukunft fallen.

Zur Struktur ist wenig bekannt

Welche Aufgaben und Befugnisse die AI Force bekommen soll, wo sie im Regierungsapparat angesiedelt wird und ob es sich um eine zivile oder militärische Einheit handelt, ließ die Ankündigung offen. Auch das Weiße Haus hat dazu bislang keine weiteren Angaben gemacht. Trump verband die Ankündigung mit der Prognose, künstliche Intelligenz könne künftig rund ein Viertel der US-Wirtschaftsleistung ausmachen. Eine Quelle für diese Zahl nannte er nicht.

Absage an zusätzliche Auflagen

Deutlicher war Trump bei der Frage der Regulierung. Kritik an KI-Anwendungen und am Bau von Rechenzentren bezeichnete er als politisch motiviert. Für Probleme mit der Technologie sollen aus seiner Sicht die bestehenden straf- und zivilrechtlichen Regeln genügen, neue Vorschriften lehnt er mit Verweis auf den Wettbewerb mit China ab.

Wir werden das Wachstum dieser bemerkenswerten Branche in keiner Weise behindern oder ersticken.

Damit stellt sich die Regierung auch gegen einen Teil der Branche selbst: Mehrere Anbieter, darunter Anthropic und OpenAI, haben in den vergangenen Monaten staatliche Vorgaben für Sicherheitstests gefordert. Im Kongress verläuft die Linie quer durch die Fraktionen, einzelne Bundesstaaten haben eigene Gesetze auf den Weg gebracht.

Serverschränke in einem Rechenzentrum

Der Abstand zur europäischen Rechtslage wächst

Für Unternehmen in Europa ist vor allem die Richtung interessant. Der AI Act gilt seit dem 2. August 2026 weitgehend, einschließlich der Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen. Auf EU-Ebene wird zwar über das Tempo der Umsetzung diskutiert, wie zuletzt beim Vorstoß von der Leyens für längere Übergangsfristen, am Pflichtenkatalog selbst ändert das nichts.

Praktisch heißt das: Ein Modell aus den USA bringt keine Dokumentation mit, die den europäischen Anforderungen genügt, nur weil es dort ohne Auflagen betrieben werden darf. Die Pflichten treffen denjenigen, der das System in der EU einsetzt.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

  • Die Pflicht bleibt bei Ihnen. Wer ein US-Modell in einem eigenen Produkt oder internen Prozess betreibt, ist Betreiber im Sinne des AI Act. Fehlende Vorgaben im Herkunftsland ändern daran nichts.
  • Dokumentieren Sie den Einsatzzweck, nicht das Modell. Ob eine Anwendung als Hochrisiko gilt, entscheidet der Anwendungsfall. Eine kurze schriftliche Einordnung je Anwendung erspart später die Rekonstruktion.
  • Rechnen Sie mit auseinanderlaufenden Anforderungen. Anbieter, die vor allem den US-Markt bedienen, liefern Nachweise wie technische Dokumentation oder Trainingsdaten-Angaben nicht automatisch mit. Das gehört in den Vertrag.
  • Beobachten Sie die Personalie. Wer der Beauftragte wird, ist der bessere Indikator für die weitere Linie als die Ankündigung selbst.

Wenn Sie prüfen möchten, welche Ihrer KI-Anwendungen unter den AI Act fallen und welche Nachweise dafür fehlen, sprechen Sie uns an.

Richard von Rüden
Über den Autor Richard von Rüden Senior Entwickler & AI Engineer

Seit über 15 Jahren entwickle ich Websites und Apps und beschäftige mich intensiv mit KI-Automatisierung sowie Datenschutz. In meinen Artikeln teile ich aktuelle News, fundiertes Fachwissen und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

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