Anthropic versieht Claude-Texte mit unsichtbaren Wasserzeichen
Neue Claude-Modelle betten unsichtbare Wasserzeichen in Texte ein, Dateien erhalten C2PA-Metadaten. Die Regelung gilt weltweit, nicht nur in der EU.
Anthropic hat am 10. August 2026 mitgeteilt, dass neuere Claude-Modelle ein für Menschen nicht wahrnehmbares Wasserzeichen direkt in generierte Texte einbetten. Erzeugte Dateien erhalten zusätzlich digital signierte Herkunftsmetadaten nach dem offenen C2PA-Standard. Grundlage sind die seit dem 2. August geltenden Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung, deren Verhaltenskodex das Unternehmen unterzeichnet hat.
Was genau markiert wird
Das Wasserzeichen ist Teil des Textes selbst. Es verändert nach Angaben des Anbieters weder Bedeutung noch Lesbarkeit, bleibt beim Kopieren und Einfügen erhalten und übersteht manche Bearbeitung. Angewendet wird es auf Modellebene, also unabhängig davon, über welches Produkt der Text entsteht. Erfasst sind die API, Claude, Claude Code, Claude Cowork und Claude Tag. Bei erzeugten Dateien in Formaten wie .svg, .png oder .jpg kommen signierte Metadaten hinzu, die auch Manipulationen erkennbar machen sollen.
Modelle, die ab dem 2. August 2026 erscheinen, unterstützen die Kennzeichnung ab dem ersten Tag. Für ältere Modelle sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor, Anthropic arbeitet an der Nachrüstung. Die Markierung gilt nicht nur in der EU, sondern weltweit und auch beim Zugriff über Cloud-Anbieter wie AWS, Google Cloud und Microsoft Foundry. Signierte Metadaten sind dort allerdings nicht überall verfügbar.

Wo die Erkennbarkeit endet
Anthropic benennt die Grenzen selbst, und sie sind erheblich. Ein gefundenes Wasserzeichen belegt nicht, dass Claude der Urheber ist: Wer einen eigenen Text korrigieren, übersetzen oder zusammenfassen lässt, bekommt die Markierung auf fremde Gedanken. Umgekehrt heißt ein fehlendes Wasserzeichen nicht, dass kein Modell beteiligt war. Es fehlt bei älteren Modellen, bei stark überarbeiteten oder paraphrasierten Texten, bei sehr kurzen Passagen und immer dann, wenn Metadaten durch Formatkonvertierung, erneutes Speichern oder einen Screenshot verloren gehen.
Erkennungswerkzeuge für Nutzer und Dritte sind angekündigt, ein Termin dafür steht nicht fest. Entwickler, die Claude in eigene Produkte einbauen, müssen laut Anthropic selbst prüfen, welche Anforderungen Artikel 50 an ihren Dienst stellt.
Ein Verfahren, das menschliche Texte markiert, sobald ein Modell sie angefasst hat, und KI-Texte freispricht, sobald jemand sie überarbeitet, taugt als Nachweis nur bedingt.
Der Branchenkontext
Andere Anbieter ringen seit Jahren mit derselben Frage. OpenAI verfügt Berichten des Wall Street Journal zufolge seit rund zwei Jahren über einen Textdetektor mit hoher Trefferquote, hat ihn aber nie veröffentlicht. Google Deepmind hat sein System SynthID für Text als Open Source freigegeben und in die Gemini-Modelle integriert; es passt die Wahrscheinlichkeiten bei der Token-Vorhersage geringfügig an und schwächelt ebenfalls bei bearbeiteten Texten. Anthropic ist damit nicht der Vorreiter, aber der erste große Anbieter, der die Kennzeichnung ausdrücklich an die europäische Rechtspflicht koppelt.
Was das für Ihr Unternehmen heißt
- Gehen Sie davon aus, dass KI-Beteiligung an Texten künftig maschinell prüfbar wird. Das betrifft Angebote, Berichte, Bewerbungen und Ausschreibungsunterlagen.
- Klären Sie intern, was erlaubt ist. Eine Regel, die den Einsatz von Sprachmodellen offen zulässt, ist belastbarer als eine, die auf Unauffälligkeit setzt.
- Rechnen Sie mit falsch positiven Befunden. Ein Wasserzeichen kann auch an einem selbst geschriebenen Text hängen, den jemand nur übersetzen oder korrigieren ließ.
- Verlassen Sie sich nicht auf Wasserzeichen als Kontrollinstrument gegenüber Dienstleistern. Ein fehlendes Signal beweist nichts.
- Wenn Sie Claude über die API in eigene Produkte einbinden, prüfen Sie Ihre eigenen Pflichten aus Artikel 50. Die Kennzeichnung des Modells nimmt Ihnen die nicht ab.