Anthropics Compliance API erfasst jetzt auch Claude Code und Cowork

Sitzungsprotokolle mit Prompts, Antworten und Werkzeugaufrufen, dazu verifizierte Nutzerdaten. Was das bringt und was der Betriebsrat wissen sollte.

Regal mit beschrifteten Ordnern und technischer Dokumentation

In den Meldungen der vergangenen Woche tauchte dieselbe Lücke dreimal auf: Ein Agent handelt mit echten Zugängen, und hinterher lässt sich nicht sauber nachvollziehen, was er getan hat. Anthropic hat am 11. August 2026 einen Teil dieser Lücke geschlossen und die Compliance API auf Claude Code und Cowork ausgeweitet. Für Unternehmen ist das eine gute Nachricht mit zwei Haken, und der zweite betrifft nicht die Technik, sondern das Arbeitsrecht.

Was jetzt abrufbar ist

Die Compliance API gab es schon für Chats auf claude.ai. Neu sind Endpunkte für Sitzungen aus Cowork (Desktop, Web, Mobil) und aus Claude Code (Kommandozeile und Desktop). Sicherheits- und Rechtsabteilungen ziehen die Daten über dieselbe Schnittstelle und denselben Zugriffsschlüssel wie bisher, eine zusätzliche Anbindung ist nicht nötig.

Die neuen Endpunkte kommen hinzu. An den Daten, die Sie heute schon abrufen, ändert sich nichts.

Zurückgegeben wird pro Sitzung ein zusammenhängendes Protokoll, das auf Anthropics Servern liegt. Es enthält zwei Arten von Daten. Zum einen die Inhalte: Eingaben und Antworten, die Inhalte von Werkzeugaufrufen einschließlich Web und MCP sowie Skills und Artefakte als Transkripttext. Zum anderen die Metadaten: verifizierte Nutzerkennung samt E-Mail-Adresse, Organisationskennung, Sitzungs- und Nachrichtenkennungen, Zeitstempel.

Wichtig für die Einordnung: Erfasst werden auch lokale Sitzungen, also solche, die auf dem Rechner der Mitarbeiter laufen, solange sie mit dem Enterprise-Konto angemeldet sind.

Wo die Abdeckung endet

Die Beta lässt drei Wege außen vor: Claude Code im Browser, Claude Code über die Claude Platform sowie Sitzungen, die über Amazon Bedrock, Google Vertex AI oder Microsoft Foundry laufen. Wer seine Modelle bewusst über einen Hyperscaler bezieht, bekommt die neuen Protokolle also gerade nicht.

Dazu kommt: Die Funktion ist Claude Enterprise vorbehalten und dort noch als Beta gekennzeichnet. Löschendpunkte für lokale Sitzungen sind laut Anthropics Hilfeseiten noch nicht verfügbar. Für ein sauberes Löschkonzept nach Artikel 17 DSGVO fehlt damit vorerst ein Baustein.

Schlüssel in einem abgeschlossenen Büroschrank

Drei Ebenen, die man nicht verwechseln sollte

In Anthropics Dokumentation stehen mehrere Werkzeuge nebeneinander, die unterschiedliche Fragen beantworten. Die Analytics-APIs liefern aggregierte Nutzungs- und Kostenzahlen für IT und Controlling. Die Telemetrie über OpenTelemetry strömt laufend Ereignisdaten an einen Sammler, den Sie selbst betreiben, und eignet sich für die Untersuchung von Vorfällen. Die Compliance API dagegen gibt auf Anfrage gespeicherte Sitzungsprotokolle zurück, also das, was man vor Gericht oder im Audit vorlegt. Beides lässt sich parallel betreiben.

Eine vierte Ebene sind die neuen Inference Hooks, ebenfalls in der Beta: Sie prüfen Eingaben und Werkzeugaufrufe, bevor sie das Modell erreichen, und können sie in Echtzeit blockieren. Die Compliance API schaut zurück, die Hooks greifen vorher ein. Wer beides verwechselt, baut ein Archiv und hält es für eine Kontrolle.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

  • Das ist mitbestimmungspflichtig. Ein System, das Eingaben, Antworten und Zeitstempel je Mitarbeiterin abrufbar macht, ist eine technische Einrichtung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Wo ein Betriebsrat besteht, gehört die Einführung vor der Freischaltung auf den Tisch, nicht danach.
  • Zweckbindung schriftlich festlegen. Audit und eDiscovery sind zulässige Zwecke, Leistungskontrolle im Regelfall nicht. Halten Sie fest, wer unter welchen Voraussetzungen abfragen darf und wer die Abfragen selbst protokolliert.
  • Prüfen Sie zuerst Ihren Bezugsweg. Läuft Claude bei Ihnen über Bedrock, Vertex AI oder Foundry, greift die Erweiterung nicht. Diese Frage sollte man vor der Budgetplanung klären und nicht nach dem ersten Prüfungstermin.
  • Aufbewahrungsdauer und Löschung klären. Solange Löschendpunkte für lokale Sitzungen fehlen, sollten Sie beim Anbieter nachfragen, wie lange Transkripte vorgehalten werden und wie ein Auskunfts- oder Löschbegehren praktisch bedient wird.
  • Transkripte sind Geschäftsgeheimnisse. In den Protokollen stehen Quellcode, Kundendaten und interne Überlegungen. Der Zugriff darauf gehört genauso eng begrenzt wie der Zugriff auf die Systeme selbst.
  • Für kleine Betriebe ändert sich nichts. Ohne Enterprise-Vertrag bleibt es bei Telemetrie in Eigenregie. Wer Nachweisbarkeit braucht, sollte das in die Vertragsverhandlung einbringen, statt auf ein späteres Herunterreichen zu hoffen.

Einordnung für die Praxis

Der Schritt ist überfällig und richtig. Bis vor Kurzem galt für regulierte Arbeit die einfache Regel, dass agentische Werkzeuge dort nichts verloren haben, weil sie im Prüfpfad schlicht nicht auftauchten. Das ändert sich gerade, und zwar nicht nur bei Anthropic: OpenAI drängt seine Codex-Nutzer im Daybreak-Programm parallel vom Vollzugriff zu einem Modus, der Aktionen mit erhöhten Rechten vorab prüft.

Zugleich lohnt der nüchterne Blick auf die Reihenfolge. Erst kamen die Agenten in die Unternehmen, dann die Protokollierung. Wer jetzt einsteigt, hat den Vorteil, beides gemeinsam einführen zu können. Wenn Sie prüfen wollen, was in Ihrem Fall dokumentiert werden muss und welche Vereinbarungen dafür nötig sind, unterstütze ich Sie gern dabei.

Richard von Rüden
Über den Autor Richard von Rüden Senior Entwickler & AI Engineer

Seit über 15 Jahren entwickle ich Websites und Apps und beschäftige mich intensiv mit KI-Automatisierung sowie Datenschutz. In meinen Artikeln teile ich aktuelle News, fundiertes Fachwissen und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

Kostenlose Beratung
← Zurück zu den News