Apple gegen OpenAI: Chatprotokolle rücken die Zugriffsrechte ehemaliger Mitarbeiter ins Zentrum
OpenAI kontert Apples Klage mit iMessage-Verläufen. Streitpunkt ist ein Ex-Mitarbeiter, der nach dem Abgang noch an Dateien kam.
Apple hat im Juli 2026 OpenAI und zwei ehemalige Apple-Beschäftigte verklagt. Der Vorwurf: Geschäftsgeheimnisse seien beim Wechsel zu OpenAI mitgenommen und für dessen Einstieg in eigene Hardware genutzt worden. Am 3. August hat OpenAI mit einem Blogbeitrag geantwortet und dabei iMessage-Verläufe und E-Mails veröffentlicht. Einen Tag später beantragte Apple eine einstweilige Verfügung. Interessant ist der Fall weniger wegen der prominenten Namen als wegen des technischen Kerns: Es geht um Zugriffsrechte, die nach dem Ausscheiden bestehen blieben.
Was Apple vorwirft
Apple nennt in der Klage zwei frühere Beschäftigte, die heute für OpenAI arbeiten: Chang Liu und Tang Yew Tan. Laut dem Bericht von heise online geht Apple von rund 400 abgeworbenen Beschäftigten aus und wirft OpenAI vor, vertrauliche Informationen zusammen mit dem Personal übernommen zu haben.
Am 4. August folgte der Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Sie soll OpenAI und den beiden Beschäftigten untersagen, als vertraulich eingestufte Informationen zu beschaffen, zu nutzen oder offenzulegen. Parallel beantragte Apple eine beschleunigte Beweiserhebung und Vernehmungen, darunter von Liu, Tan und zwei weiteren OpenAI-Beschäftigten, die zuvor bei Apple waren. Die Anhörung ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
Was OpenAI erwidert
OpenAI weist die Vorwürfe zurück und veröffentlichte dazu Nachrichtenverläufe und Mails.
Apple's request for a preliminary injunction is both based on false information and completely unnecessary because we do not have, nor want, any of their trade secrets.
In einem Punkt widerspricht OpenAI allerdings nicht: dass Liu nach seinem Ausscheiden noch auf Apple-Informationen zugegriffen hat. Das Unternehmen ordnet den Vorgang anders ein und verweist auf zwei Umstände. Erstens hätten Apple-Beschäftigte ihn selbst kontaktiert und um Hilfe beim Auffinden bestimmter Unterlagen gebeten. Zweitens sei der fortbestehende Zugriff, im Text als residual access bezeichnet, eine Folge lückenhafter Rechteverwaltung beim Ausscheiden von Personal. Laut heise spielt dabei auch die Vermischung privater und dienstlicher iCloud-Konten eine Rolle.
Zur Vorgeschichte führt OpenAI an, Apples externe Anwälte hätten im Februar die falsche Person angeschrieben, weil zwei Nachnamen verwechselt worden seien.
Verhandelt wurde bereits, aber nur zum Teil
Vor dem Gang zum Gericht gab es Gespräche über eine Verständigung. OpenAI hat nach eigener Darstellung drei von fünf Forderungen akzeptiert: künftige Zugriffe zu unterbinden, eine laufende Nutzung einzustellen und relevante Beweise zu sichern. Abgelehnt hat das Unternehmen zwei weitere Punkte, nämlich dass Apples Anwälte und externe Forensiker Geräte, Speichermedien und Konten von OpenAI untersuchen und Bereiche des Firmennetzes durchsuchen dürfen.
Entschieden ist bislang nichts. Beide Seiten schildern denselben Sachverhalt unterschiedlich, und die Bewertung liegt beim Gericht.
Was das für Ihr Unternehmen heißt
Der Streit läuft zwischen zwei Konzernen, die Muster dahinter sind aber in jedem Unternehmen zu finden:
- Offboarding technisch abschließen, nicht organisatorisch. Der strittige Zugriff war möglich, weil Berechtigungen nach dem letzten Arbeitstag weiterliefen. Eine Checkliste hilft nur, wenn am Ende geprüft wird, ob Konten, Tokens, geteilte Ordner und Gerätezugänge tatsächlich gesperrt sind.
- Private und dienstliche Konten trennen. Wo Beschäftigte dienstliche Dateien in privaten Cloud-Konten ablegen, endet der Zugriff des Arbeitgebers mit dem Arbeitsverhältnis nicht. Diese Trennung gehört in die Richtlinie und in die Gerätekonfiguration.
- Ehemalige nicht um Gefälligkeiten bitten. Ein Teil des Materials entstand, weil frühere Kollegen den Ausgeschiedenen um Hilfe baten. Für Auskünfte nach dem Abgang braucht es einen definierten Weg, nicht den kurzen Draht per Messenger.
- Damit rechnen, dass interne Kommunikation öffentlich wird. Chatverläufe und Mails sind hier zum zentralen Beweismittel geworden. Was intern geschrieben wird, kann in einem Verfahren zitiert werden, samt Tonfall.
- Zugriffe protokollieren und auswerten. Ohne Protokolle lässt sich im Streitfall weder belegen noch entkräften, wer wann auf welche Datei zugegriffen hat. Diese Nachweise entstehen nur, wenn sie vorher eingerichtet wurden.
Beim Wechsel von Fach- und Führungskräften entscheidet sich meist im ersten Punkt, ob aus einem normalen Personalwechsel ein Sicherheitsvorfall wird. Wenn Sie Ihre Offboarding-Prozesse und Berechtigungen einmal von außen durchsehen lassen möchten, sprechen Sie mich gern an.