Claudes Wasserzeichen im Praxistest: entfernbar und bei kurzen Texten unzuverlässig
Zwei Wochen nach dem Start zeigen erste Prüfungen, wo Anthropics Textmarkierung versagt und warum sie die Wortwahl beeinflusst.
Seit dem 10. August versieht Anthropic die Texte neuerer Claude-Modelle mit einem unsichtbaren Wasserzeichen. Am 14. August legte das Unternehmen nach und erklärte das Verfahren im Detail. Seitdem haben Fachleute die Markierung geprüft, und die ersten Befunde fallen nüchterner aus als die Ankündigung.
Was die Prüfer gefunden haben
Bei kurzen Passagen ist die Erkennung unzuverlässig. Das Verfahren beruht auf statistischen Mustern in der Wortwahl, und je weniger Wörter vorliegen, desto schwächer wird das Signal. Auch Bearbeitung setzt ihm zu: Wer den Text umschreibt, übersetzt oder mit eigenen Formulierungen mischt, zerstört das Muster. Diese Grenzen hatte Anthropic bereits selbst benannt, sie fallen in der Praxis aber deutlicher aus, als die Einführung vermuten ließ.
Hinzu kommt eine gezielte Umgehung. Das Werkzeug Declaude paraphrasiert Claude-Ausgaben so, dass die Markierung verschwindet. Der Entwickler kritisiert die zugrunde liegende Regelung als willkürlich: Sie treffe vor allem gewöhnliche Nutzer, gegen bewusste Umgehung richte sie wenig aus.

Der Streit um die Textqualität
Der Blogger John Gruber verweist auf einen Nebeneffekt des Verfahrens. Grundlage ist SynthID-Text von Google Deepmind, das die Wahrscheinlichkeiten bei der Wortauswahl geringfügig verschiebt, um das Muster einzubetten. Nach Grubers Argument heißt das zwangsläufig, dass das Modell gelegentlich das schlechtere Wort wählt. Wie stark sich das auf die Textqualität auswirkt, ist offen und bisher nicht systematisch gemessen.
Anthropic hält dagegen, die Markierung verändere weder Bedeutung noch Lesbarkeit. Belastbare Vergleichsdaten dazu liegen öffentlich nicht vor.
Ein Nachweis, der bei kurzen Texten schweigt und sich durch Umschreiben abschütteln lässt, taugt als Indiz, nicht als Beweis.
Wo es rechtlich unangenehm wird
Eine Analyse des Fachdienstes Artificial Lawyer stuft die Markierung in den meisten Fällen als unproblematisch ein. Kritisch werde es dort, wo KI-Nutzung ausdrücklich untersagt ist, etwa in Ausschreibungen, Prüfungsordnungen oder gerichtlichen Verfahren. Dort kann ein gefundenes Wasserzeichen zur Belastung werden, obwohl es über den tatsächlichen Anteil menschlicher Arbeit nichts aussagt.
Der umgekehrte Fall wiegt ähnlich schwer. Fehlt die Markierung, ist damit nicht belegt, dass kein Modell beteiligt war. Sie fehlt bei älteren Modellen, bei anderen Anbietern, bei überarbeiteten Texten und bei allem, was durch Formatwechsel oder einen Screenshot gelaufen ist.
Was das für Ihr Unternehmen heißt
- Dokumentieren Sie den KI-Einsatz dort, wo Sie ihn kennzeichnen müssen. Die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung erfüllen Sie mit einer eigenen Angabe, nicht mit dem Wasserzeichen des Anbieters.
- Verwenden Sie die Markierung nicht als Kontrollinstrument gegenüber Dienstleistern oder Bewerbern. Ein negativer Befund beweist nichts, ein positiver kann auch an einem korrigierten oder übersetzten Text hängen.
- Prüfen Sie Verträge und Ausschreibungsbedingungen auf pauschale KI-Verbote. Wo solche Klauseln stehen, brauchen Sie eine Regel, wie Sie im Streitfall den eigenen Anteil belegen.
- Behalten Sie die Qualitätsfrage im Blick, wenn Sie Claude für Texte einsetzen, bei denen Formulierung zählt. Bisher ist der Effekt eine begründete Vermutung, keine gemessene Größe.
- Halten Sie fest, welches Modell wann im Einsatz war. Nachvollziehbare eigene Aufzeichnungen sind belastbarer als jedes nachträgliche Erkennungsverfahren.