Tracking-Parameter verrät KI-Recherche: ChatGPT-Quellen im Beschluss des Hessischen VGH

Fünf Links in einem EuGH-Vorlagebeschluss tragen die Endung source=chatgpt.com. Zwei Fundstellen belegen nicht, was der Text behauptet.

Klassizistische Säulen am Eingang eines Gerichtsgebäudes

In einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2026 tragen fünf Webadressen dieselbe Endung: source=chatgpt.com. Sechseinhalb Wochen lang fiel das niemandem auf, obwohl das Gericht die Entscheidung am Tag ihres Erlasses per Pressemitteilung selbst beworben hatte. Aufgefallen ist die KI-Recherche am Ende nicht über einen juristischen Fehler, sondern über ein Messwerkzeug aus der Werbeindustrie.

Woran es aufgefallen ist

Der Zusatz stammt nicht von den Richtern, sondern von OpenAI. ChatGPT hängt an Links, die es in seinen Antworten zitiert, automatisch einen UTM-Parameter an. Der Zweck ist banal: Seitenbetreiber sollen in ihrer Zugriffsstatistik erkennen, wie viele Besucher über den Chatbot kommen. Als Kennzeichnung für KI-Recherche ist der Parameter nie gedacht gewesen.

Genau so hat er hier trotzdem funktioniert. Wer eine Fundstelle aus dem Chatfenster in ein Dokument kopiert, schleppt den Parameter mit. Wer die Adresse abgetippt oder hinter dem Fragezeichen gekürzt hätte, wäre nicht aufgefallen. Die Nachvollziehbarkeit, über die jetzt diskutiert wird, verdankt sich der Bequemlichkeit beim Kopieren und keiner Regel.

Was in den Fundstellen stand

Der Beschluss (Az. 3 A 2624/25) betrifft zwei ukrainische Staatsangehörige, die zunächst nach Georgien geflüchtet waren, sich dort über zwei Jahre legal aufgehalten hatten und erst später nach Deutschland weiterzogen. Der Verwaltungsgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, wie weit der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 zum vorübergehenden Schutz in einem solchen Fall reicht.

Zwei der Belege halten der Prüfung nicht stand. Ein georgisches Regierungsdekret vom 24. Februar 2026 soll das Aufenthaltsrecht ukrainischer Staatsangehöriger verlängert haben. In der verlinkten Fundstelle steht das nicht, wie das Gericht gegenüber der FAZ einräumte. Beim zweiten Punkt führt der hinterlegte Link zu einem Dekret von 2015 auf eine Änderungsvorschrift aus dem Jahr 2025, deren Befristungszeiträume abweichen.

Klassizistische Säulen am Eingang eines Gerichtsgebäudes

Das Gericht hält den Beschluss inhaltlich für richtig und sieht keinen Korrekturbedarf. ChatGPT sei nicht die einzige Quelle gewesen, Nachrecherchen hätten das Ergebnis bestätigt. Den Einsatz begründet der Senat mit der schweren Zugänglichkeit georgischer Rechtsquellen. Ausdrücklich offen lässt er die Frage, ob Verweise dieser Art künftig aus Dokumenten entfernt werden sollten: Das falle unter die richterliche Unabhängigkeit, die auch die Wahl der Arbeitsmittel umfasse.

Getilgt würde damit ausgerechnet die Spur, die diesen Fall überprüfbar gemacht hat.

Das eigentliche Problem ist die Prüfroutine

Der Fall ist kein Skandal. Gerichte dürfen recherchieren, womit sie wollen, und die Entscheidung selbst steht. Er zeigt aber, wo die Schwachstelle sitzt: nicht im Modell, sondern in dem Schritt zwischen Antwort und Dokument. Ein Link wandert aus dem Chatfenster in ein Angebot, in eine Dokumentation, in eine Stellungnahme, und niemand liest nach, ob die Seite dahinter wirklich trägt, was der Absatz behauptet.

Solange niemand dokumentieren muss, welche Fundstelle woher stammt und wer sie geprüft hat, bleibt das Aufdecken Zufall. Der nächste Beschluss dieser Art wird sauber formatierte Links haben.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

  • Legen Sie fest, dass jede von einer KI gelieferte Quelle vor der Verwendung geöffnet und gegengelesen wird. Die Prüfung gilt der Aussage, nicht der Erreichbarkeit des Links.
  • Nehmen Sie das Entfernen von Tracking-Parametern in die Schlusskontrolle für Angebote, Berichte und Schriftsätze auf. Sichtbare Spuren sind unangenehm, aber das kleinere Problem.
  • Halten Sie fest, welche Passagen KI-gestützt entstanden sind und wer sie freigegeben hat. Ein Vermerk im Dokumentenmanagement genügt.
  • Erklären Sie Mitarbeitenden den Unterschied zwischen einer Quelle, die es gibt, und einer Quelle, die das Behauptete belegt. Sprachmodelle liefern zuverlässig das Erste.
  • Prüfen Sie bei Fachtexten aus schwer zugänglichen Rechtsordnungen doppelt. Genau dort ist der Anreiz zur KI-Recherche am größten und die Kontrolle am schwächsten.
Richard von Rüden
Über den Autor Richard von Rüden Senior Entwickler & AI Engineer

Seit über 15 Jahren entwickle ich Websites und Apps und beschäftige mich intensiv mit KI-Automatisierung sowie Datenschutz. In meinen Artikeln teile ich aktuelle News, fundiertes Fachwissen und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

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