EU AI Act ab 2. August 2026: Was jetzt gilt und was auf Dezember 2027 verschoben ist

Der Digital Omnibus ist in Kraft. Die Hochrisiko-Pflichten rutschen auf Dezember 2027, die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026.

Reihe von EU-Flaggen vor einem Gebäude

Aktualisiert am 1. August 2026: Die Rechtslage hat sich Ende Juli geändert. Der Beitrag ist vollständig überarbeitet.

Der 2. August 2026 galt lange als der Termin, an dem der EU AI Act für Unternehmen ernst wird. Seit Ende Juli gilt das nur noch zur Hälfte. Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus, hat die EU einen Teil der Pflichten deutlich nach hinten geschoben. Ein anderer Teil greift trotzdem wie geplant.

Was sich geändert hat

Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Das ist keine Ankündigung und kein Entwurf mehr, sondern geltendes Recht.

Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme:

Als Begründung nennt die EU den Umstand, dass die technischen Normen, an denen sich Unternehmen bei der Umsetzung orientieren sollen, noch nicht fertig sind.

EU-Flagge weht vor blauem Himmel

Was am 2. August 2026 trotzdem gilt

Die Verschiebung betrifft ausdrücklich nicht alles. Ab dem 2. August 2026 sind vor allem drei Dinge relevant:

  • Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wer mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können. KI-generierte oder manipulierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte sind zu kennzeichnen. Für die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 gibt es bei bereits im Markt befindlichen Systemen eine Übergangsfrist von vier Monaten.
  • Durchsetzung und Sanktionen. Die nationalen Behörden können ab diesem Datum Marktüberwachung betreiben, Unterlagen anfordern und Systeme prüfen. Der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei den verbotenen Praktiken nach Artikel 5 bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent.
  • Zuständige Aufsicht in Deutschland. Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, das der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen hat, wird die Bundesnetzagentur zentrale KI-Aufsichtsbehörde. Sie betreibt einen kostenlosen Service-Desk für Unternehmen.

Unverändert bleiben die Pflichten für Anbieter universell einsetzbarer KI-Modelle. Sie gelten bereits seit dem 2. August 2025.

Wen das betrifft, auch kleine Firmen

Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Wir bauen doch keine KI, das geht uns nichts an." Die Verordnung unterscheidet aber zwischen Anbietern und Betreibern, und Betreiber ist schnell jeder, der ein KI-System im Geschäftsbetrieb einsetzt.

Die Transparenzpflichten treffen deshalb viele Unternehmen sofort. Wer einen KI-Chatbot auf der Website betreibt, muss ihn als solchen kenntlich machen. Wer Produkttexte, Bilder oder Videos mit KI erzeugt und veröffentlicht, muss das offenlegen.

Die entscheidende Frage ist nicht „Entwickeln wir KI?", sondern „Wo im Unternehmen setzen wir sie ein und wie sichtbar ist das für Kunden?"

Was die Verschiebung praktisch bedeutet

Für Unternehmen, die KI in sensiblen Bereichen einsetzen wollen, entsteht Luft. Wer ein Bewerbermanagement mit KI-Vorauswahl plant, hat statt weniger Tage nun rund sechzehn Monate Zeit für die Vorbereitung.

Die Erfahrung mit der Datenschutz-Grundverordnung legt allerdings nahe, dass der gewonnene Zeitraum selten genutzt wird. Wer die Bestandsaufnahme jetzt macht, hat sie hinter sich, wenn die technischen Normen erscheinen und die konkrete Umsetzung ansteht.

Drei Schritte, die jetzt sinnvoll sind

  • Bestandsaufnahme machen. Wo genau nutzen wir KI, auch versteckt in Standard-Software? Eine einfache Liste ist die halbe Miete.
  • Transparenz herstellen. Kennzeichnen Sie KI-generierte Inhalte und weisen Sie dort darauf hin, wo Menschen mit einem KI-System interagieren. Das ist der Teil, der ab dem 2. August 2026 wirklich gilt.
  • Sensible Fälle markieren. Betrifft ein Einsatz Entscheidungen über Menschen, etwa bei Personal, Bonität oder Zugang? Dann gehört er auf die Liste für Dezember 2027, auch wenn heute noch nichts zu tun ist.

Bei der technischen Umsetzung, etwa der sauberen Kennzeichnung auf Website und in Anwendungen, unterstütze ich Sie gern.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026.

Richard von Rüden
Über den Autor Richard von Rüden Senior Entwickler & AI Engineer

Seit über 15 Jahren entwickle ich Websites und Apps und beschäftige mich intensiv mit KI-Automatisierung sowie Datenschutz. In meinen Artikeln teile ich aktuelle News, fundiertes Fachwissen und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

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