Kartellklage gegen die KI-Bremse: Vier Anbieter sollen das Tempo abgesprochen haben

Abonnenten verklagen Anthropic, OpenAI, Google und SpaceXAI. Vorwurf: abgestimmte Verlangsamung mindert den Wert bezahlter Zugänge.

Neoklassisches Gerichtsgebäude mit Säulenfront in der Abenddämmerung

Vier zahlende Nutzer von ChatGPT, Claude, Grok und Gemini haben am 19. September 2026 beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens Klage eingereicht. Der Vorwurf: Anthropic, OpenAI, Google und SpaceXAI hätten sich kartellrechtswidrig darauf verständigt, die Entwicklung ihrer Modelle gemeinsam zu verlangsamen. Die Klage ist als Sammelklage für alle zahlenden Abonnenten in den USA angelegt.

Anknüpfungspunkt ist ein Tag: der 12. September 2026. Anthropic-Chef Dario Amodei veröffentlichte an diesem Tag einen Essay, in dem er die Branche zu gemeinsamem Vorgehen bei Sicherheit und einem gedrosselten Entwicklungstempo aufrief. Noch am selben Tag stimmten Sam Altman für OpenAI, Elon Musk für SpaceXAI und Demis Hassabis für Google DeepMind öffentlich zu. Die Kläger sehen darin keine parallele Einzelentscheidung, sondern eine Abstimmung unter Wettbewerbern.

Worauf die Klage abzielt

Der wirtschaftliche Kern des Vorwurfs ist der Gegenwert eines Abos. Wer monatlich für einen KI-Zugang zahlt, erwartet den Leistungsstand, den ein funktionierender Wettbewerb hervorbringt. Verständigen sich die vier größten Anbieter darauf, langsamer zu werden, bekommen Kunden nach dieser Lesart weniger, als sie bei unabhängigem Wettbewerb bekommen hätten.

Die Kläger ziehen dabei eine Trennlinie, die juristisch entscheidend ist: Ein einzelnes Unternehmen darf sich aus eigenem Entschluss zurückhalten, und jedes Unternehmen darf den Gesetzgeber um Regulierung bitten. Unzulässig sei es, wenn Konkurrenten die Zurückhaltung untereinander vereinbaren. In der Klageschrift heißt es, das Kartellrecht verbiete den Wettbewerbern die Abkürzung, kollektive Zurückhaltung an die Stelle individueller Verantwortung zu setzen.

Der federführende Anwalt Nick Rowley formuliert es zugespitzt: Künstliche Intelligenz gerate schnell außer Kontrolle, wenn Sicherheit von privaten, eigennützigen Vereinbarungen der mächtigsten Technologiekonzerne bestimmt werde. Die Klage verweist zusätzlich auf eine gemeinsame Erklärung hochrangiger Mitarbeiter mehrerer führender Labore vom Juli 2026, in der sich die Abstimmung bereits angedeutet habe.

Zwei Juristen prüfen gemeinsam Unterlagen an einem Schreibtisch

Amodei hat das Risiko selbst benannt

Bemerkenswert ist, dass Amodei die kartellrechtliche Angriffsfläche in seinem Essay vorweggenommen hat. Er regte an, die US-Regierung möge die Gespräche zwischen den Laboren moderieren oder zumindest ermöglichen und eine eng gefasste Ausnahme für bestimmte Sicherheitsgespräche erteilen. Eine solche Ausnahme gibt es nicht. Die Regierung hat Forderungen nach einer KI-Regulierung zuletzt zurückgewiesen, und im Kongress gibt es breite Vorbehalte dagegen, Technologiekonzernen kartellrechtliche Freiräume für Zusammenarbeit einzuräumen.

Parallel dazu laufen Gespräche zwischen Anthropic, OpenAI und Google über eine gemeinsame Standardisierungs- und Prüforganisation nach dem Vorbild der US-Wertpapieraufsicht für Broker. Der Chef des kanadischen Anbieters Cohere hat den großen amerikanischen Laboren dafür bereits vorgeworfen, unter dem Deckmantel der Sicherheit ein Kartell zu bilden. Anthropic hat als ersten konkreten Schritt eine Partnerschaft mit Accenture geschlossen, bei der externe Prüfer mit mitarbeiterähnlichem Zugang im Haus arbeiten.

Die vier beklagten Unternehmen haben sich zu der Klage bislang nicht geäußert.

Für Kunden ist nicht die Sicherheitsdebatte das Problem, sondern die Unklarheit: Der Leistungsstand eines eingekauften Modells hängt inzwischen auch an Entscheidungen, die außerhalb des Vertrags getroffen werden.

Warum das nicht nur ein US-Thema ist

Deutsche Unternehmen sind von der Sammelklage selbst nicht betroffen, sie erfasst US-Abonnenten. Der Vorgang trifft aber eine Frage, die in jedem KI-Beschaffungsprozess auftaucht: Welche Leistung ist eigentlich vertraglich zugesagt?

In der Praxis sind das bei den großen Anbietern meist keine belastbaren Zusagen. Modellversionen werden abgekündigt, Nutzungskontingente verschoben, Antwortzeiten und Qualität ändern sich ohne Ankündigung. Anthropic sieht sich in den USA bereits einer Sammelklage wegen der Nutzungslimits im Max-Abo gegenüber. Die neue Klage fügt eine weitere Ebene hinzu: Selbst die Entwicklungsgeschwindigkeit, auf die eine Roadmap-Planung aufbaut, ist offenbar Gegenstand von Absprachen zwischen Anbietern.

Für den Betrieb heißt das weniger juristische Aufregung als schlichte Vorsorge. Wer eine Automatisierung auf ein bestimmtes Modell setzt, sollte wissen, was passiert, wenn dieses Modell in zwölf Monaten nicht mehr das ist, was es heute ist.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

  • Halten Sie fest, was Sie einkaufen. Modellversion, Kontingente, Verfügbarkeit und Ankündigungsfristen für Abkündigungen gehören in den Vertrag oder zumindest in eine dokumentierte Anforderung an den Anbieter, nicht in eine Produktseite, die sich jederzeit ändern kann.
  • Bauen Sie die Fachlogik nicht in den Anbieter hinein. Eine dünne Zwischenschicht zwischen Ihrer Anwendung und der Modell-API macht aus einem Anbieterwechsel eine Konfigurationsänderung statt eines Projekts.
  • Messen Sie die Qualität Ihrer Abläufe laufend. Ein kleiner Satz fester Testfälle, der täglich automatisch durchläuft, zeigt Veränderungen am Modell, bevor Ihre Kunden sie melden.
  • Planen Sie Roadmaps ohne Anbieterversprechen. Funktionen, die ein angekündigtes künftiges Modell voraussetzen, gehören nicht in verbindliche Projektzusagen.
  • Prüfen Sie Alternativen aktiv. Offene Modelle und europäische Anbieter sind für viele Standardaufgaben inzwischen ausreichend. Wer sie einmal getestet hat, verhandelt anders.

Wenn Sie wissen möchten, wie stark Ihre bestehenden KI-Abläufe an einem einzelnen Anbieter hängen und wie sich das entkoppeln lässt, sprechen Sie uns an.

Richard von Rüden
Über den Autor Richard von Rüden Senior Entwickler & AI Engineer

Seit über 15 Jahren entwickle ich Websites und Apps und beschäftige mich intensiv mit KI-Automatisierung sowie Datenschutz. In meinen Artikeln teile ich aktuelle News, fundiertes Fachwissen und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

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