Meta darf ab 30. Oktober Firmen-Websites für KI crawlen
Neue Geschäftsbedingungen für Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Business-Konten erlauben Meta, verknüpfte Websites automatisiert auszulesen und die Inhalte fürs Training zu nutzen. Ein Opt-out gibt es nicht. Was in der Klausel steht und was Unternehmen bis zum Stichtag prüfen sollten.
Sehr viele Unternehmen haben eine Facebook-Seite, schalten Anzeigen auf Instagram oder schreiben Kunden über WhatsApp Business an. Für all diese Konten gelten ab dem 30. Oktober 2026 neue Geschäftsbedingungen von Meta, die sogenannten Commercial Terms. Darin steht eine Klausel, die weit über das soziale Netzwerk hinausreicht: Meta lässt sich erlauben, die Websites seiner Geschäftskunden automatisiert auszulesen und die Inhalte unter anderem zum Training zu verwenden. Aufgedeckt hat das Nieman Lab am 15. Oktober, die neue Fassung ist auf Metas Vorschauseite der Bedingungen nachzulesen.
Was in der Klausel steht
Der entscheidende Absatz steht in Ziffer 1 der neuen Bedingungen. Wer sie akzeptiert, erlaubt Meta oder in seinem Auftrag handelnden Firmen, mit automatisierter Software wie Scrapern, Bots und Crawlern sowie mit eigens angelegten Testzugängen Domains, Webseiten und URLs auszulesen. Gemeint sind Adressen, die mit den eigenen Produkten oder Leistungen verknüpft sind oder über die Nutzung von Meta-Produkten zugänglich werden, durch das Unternehmen selbst oder durch andere Nutzer. Meta darf außerdem regelmäßig Aktualisierungen abholen. Und weiter heißt es:
Meta may use any content from such domains, web pages, or URLs to provide, develop, improve, research, train, and maintain the integrity of, the Meta Company Products, services, and features
Das Wort „train“ ist der Kern der Aufregung. Welche Produkte genau gemeint sind, verweist die Klausel auf eine eigene Liste. Auf Metas Übersicht der „Meta Products“ steht auch „AI at Meta“, also Metas KI-Angebot.
Neu ist die Reichweite. Bisher gab es eine ähnliche Erlaubnis in den Bedingungen für KI-generierte Werbemotive. Sie galt aber nur für URLs, die man selbst angibt, und nur für die eigenen Anzeigen. Von Training und Testzugängen war dort keine Rede.
Wen es betrifft
Die Commercial Terms gelten, sobald man Meta-Dienste geschäftlich nutzt. Meta zählt dazu ausdrücklich unter anderem Anzeigen und Marketingnachrichten, das Verkaufen oder Listen von Produkten, Produktkataloge, die Verwaltung einer Seite, den Werbeanzeigenmanager oder die Meta Business Suite. Das ist praktisch jedes Unternehmen mit Social-Media-Auftritt, nicht nur Verlage.
Eine Ausnahme für die EU enthält die Klausel nicht. Für europäische Kunden ist zwar Meta Platforms Ireland der Vertragspartner, und Streitigkeiten gehen vor irische Gerichte. Am Inhalt der Crawling-Erlaubnis ändert das laut Text nichts.

Kein Opt-out, nur Zustimmung oder Ausstieg
Einen Schalter zum Abwählen gibt es nicht. Wer Metas Dienste nach dem Stichtag weiter geschäftlich nutzt, stimmt den neuen Bedingungen zu. Für alle anderen heißt es in Ziffer 7 nüchtern: „If you do not agree to the updated terms, you may stop all access or use of our Products for business or commercial purposes.“
Offen ist, wie Meta eine Website überhaupt einem Konto zuordnet. Die Bedingungen sagen dazu nichts, und Meta hat die Fragen des Nieman Lab dazu nicht beantwortet. Wörtlich genommen könnten auch Links erfasst sein, die Dritte auf Facebook oder Instagram teilen. Ebenso unbeantwortet blieb, ob die Testzugänge Registrierungsschranken oder Bezahlbereiche umgehen dürfen.
Juristen sehen weitreichende Rechte
Die vom Nieman Lab befragten Rechtsexperten lesen die Klausel als echte Lizenz. Matt Topic von der Kanzlei Loevy & Loevy nennt es „a remarkable provision to bury in [the] terms of service“, weil Meta damit Material bekomme, das auf einem Lizenzmarkt viele Millionen Dollar kosten würde. Ob ein Gericht die Klausel durchsetzen würde, sei unklar, man solle aber davon ausgehen. James Grimmelmann von der Cornell Law School sieht für Nachrichtenseiten „clearly“ eine Erlaubnis, auf allen Inhalten ihrer Websites KI zu trainieren. Benjamin Sobel von der University of Wisconsin vergleicht das Vorgehen mit einer Kopplung: Wer die Meta-Produkte nutzen will, muss das Crawling mitnehmen.
Meta selbst wiegelt ab. Ein Sprecher erklärte gegenüber dem Nieman Lab, die Formulierungen seien bisher über mehrere Bedingungen verteilt gewesen und würden nur zusammengeführt. Am Crawling von Verlagen ändere sich nichts. Und: „content owners can still manage how their content is accessed by using robots.txt.“ In den Bedingungen selbst steht davon allerdings nichts.
Was das für Ihr Unternehmen heißt
- Betroffenheit klären: Prüfen Sie, welche Meta-Konten Ihr Unternehmen geschäftlich nutzt, auch solche, die eine Agentur für Sie betreut. Jede Facebook-Seite mit Website-Link zählt.
- Inhalte bewerten: Was steht auf Ihrer Website, das nicht in fremde KI-Modelle gehört? Etwa Fachartikel, Preislisten, Kundenbereiche oder Dokumentationen. Für Login- und Kundenbereiche lohnt ein Blick, ob Testkonten dort hineinkämen.
- robots.txt pflegen: Meta verweist selbst auf robots.txt. Sperren Sie die Meta-Crawler dort ausdrücklich, wenn Sie kein Training wollen, und dokumentieren Sie das. Ob ein solcher Vorbehalt gegen eine vertragliche Zustimmung trägt, ist rechtlich offen, wie die Debatte um maschinenlesbare Nutzungsvorbehalte zeigt. Ohne Vorbehalt haben Sie aber gar nichts in der Hand.
- Rechtlich prüfen lassen: Ob die Klausel in Deutschland etwa am Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder am Urheberrecht scheitert, ist ungeklärt. Wer viel wertvollen Inhalt online hat, sollte das vor dem 30. Oktober mit seiner Rechtsberatung besprechen.
- Abhängigkeit hinterfragen: Die eigentliche Entscheidung lautet Zustimmung oder Verzicht auf Metas Geschäftsdienste. Wer die Frage einmal durchrechnet, weiß auch, wie viel Reichweite er auf eigenen Kanälen braucht.
Fazit
Meta formuliert in den neuen Bedingungen ein sehr weites Recht, Websites von Geschäftskunden auszulesen und für KI zu nutzen, ohne Opt-out und mit offenen Fragen bei der Zuordnung. Das Unternehmen spricht von einer bloßen Zusammenführung, der Wortlaut geht deutlich weiter. Bis zum 30. Oktober bleiben zwei Wochen, um robots.txt, Inhalte und Konten zu prüfen. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, sprechen Sie mich gern an.