Search Console: Google weitet die Opt-out-Kontrolle für KI-Antworten aus
Websitebetreiber können Inhalte aus AI Overviews und AI Mode ausschließen, ohne die normale Suche zu verlieren. Der Rollout läuft seit Juli breiter.
Google hat im Juli 2026 begonnen, eine neue Einstellung in der Search Console an weitere Websitebetreiber auszuliefern. Sie regelt, ob die Inhalte einer Website in den generativen KI-Funktionen der Suche verwendet werden. Betroffen sind AI Overviews, der AI Mode und die generativen Funktionen in Discover. Zuvor war die Einstellung seit Juni nur einer begrenzten Gruppe von Betreibern in Großbritannien zugänglich.
Was die Einstellung regelt
Die Kontrolle sitzt in der Search Console und arbeitet auf Ebene der gesamten Property, also der Domain. Einzelne URLs lassen sich damit derzeit nicht ausnehmen. Seitengenaue Kontrollen hat Google für März 2027 angekündigt.
Wer die Einstellung aktiviert, verzichtet auf Sichtbarkeit in den genannten KI-Flächen. Google beschreibt die Folge unmissverständlich: Ausgeschlossene Seiten erhalten aus diesen Funktionen weder Impressionen noch Traffic. Die Gemini-App ist von der Einstellung nicht erfasst, sie folgt einer eigenen Logik.
Kein Ranking-Signal in der normalen Suche
Der für Betreiber wichtigste Punkt betrifft das, was die Einstellung nicht tut. Google gibt an, dass sie außerhalb der generativen KI-Funktionen nicht als Ranking-Signal verwendet wird. Eine Website, die sich aus AI Overviews und AI Mode zurückzieht, bleibt in den klassischen Suchergebnissen indexiert und wird dort nach denselben Kriterien bewertet wie zuvor. Auch auf Anzeigen wirkt sich die Entscheidung nicht aus.
Bisher war ein Ausschluss aus den KI-Antworten praktisch nur über Verfahren möglich, die zugleich die reguläre Suche beeinträchtigt hätten, etwa das Blockieren des Crawlers oder das nosnippet-Tag. Genau diese Kopplung löst die neue Einstellung auf.
Hintergrund: Anordnung der britischen Wettbewerbsbehörde
Ausgangspunkt ist eine Anordnung der britischen Competition and Markets Authority vom 3. Juni 2026. Sie erging auf Grundlage des Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024 und war die erste verbindliche Vorgabe dieser Art unter dem Gesetz. Google setzte die Vorgabe zunächst in Großbritannien um, wo der Ausschluss ab dem 17. Juni 2026 tatsächlich griff. Der jetzt laufende Rollout weitet den Kreis der Betreiber schrittweise aus.
Neue Berichte zu den KI-Flächen
Parallel zur Kontrolle baut Google die Berichte in der Search Console aus. Betreiber sollen Impressionsdaten und Informationen darüber erhalten, welche Seiten in KI-Antworten auftauchen. Bisher ließ sich die Leistung in diesen Flächen kaum von der klassischen Suche trennen, was die Bewertung der eigenen Sichtbarkeit erschwerte.
Die Abwägung für Betreiber
Die Reichweite der betroffenen Funktionen ist erheblich. Google nennt für AI Overviews mehr als 2,5 Milliarden monatliche Nutzer, für den AI Mode mehr als eine Milliarde. Auf der anderen Seite steht die Beobachtung vieler Publisher, dass Suchanfragen mit KI-Antwort seltener zu einem Klick auf die Quelle führen.
Wer die Einstellung nutzt, entscheidet damit derzeit für die gesamte Domain zwischen zwei Größen: der Nennung als Quelle in einer Antwort, die den Besuch der Website häufig ersetzt, und dem vollständigen Verzicht auf Präsenz in diesen Flächen. Für Websites, deren Geschäftsmodell an Seitenaufrufen hängt, fällt diese Rechnung anders aus als für Anbieter, denen die Sichtbarkeit der Marke in einer Antwort nützt.
Ebenfalls im Juli hat Google die AI Overviews um selbst erzeugte Bilder erweitert. Seit dem 14. Juli können Nutzer Bilder direkt in der Übersicht erstellen lassen, statt nur indexierte Aufnahmen zu sehen. Auch dieser Schritt verlagert Inhalte, die bisher von Websites stammten, in die Ergebnisseite.